Passgenau qualifizieren!

Der Bildungsscheck für Betriebe

Sie möchten Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine passgenaue Qualifizierung ermöglichen und benötigen dabei finanzielle Unterstützung? Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt die Hälfte der Seminarkosten, höchstens jedoch 500 Euro pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter. Betriebe können dabei bis zu zehn Bildungsschecks jährlich für die Qualifizierung ihrer Beschäftigten erhalten.

Betriebe mit Sitz oder Arbeitsstätte in NRW und bis zu 249 Beschäftigten können im betrieblichen Zugang jährlich bis zu 10 Bildungsschecks für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten.

Mit Inkrafttreten der neuen ESF-Richtlinien zum 01.04.2020 gilt, dass maximal ein betrieblicher Bildungsscheck für dieselbe Mitarbeiterin/denselben Mitarbeiter je Kalenderjahr ausgegeben werden kann.

Ab dem 01.04.2020 können für Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte und Landesbehörden keine betrieblichen Bildungsschecks mehr ausgegeben werden.
Eine Bildungsscheck-Förderung für berufliche Weiterbildungen, bei denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin besteht, ist ab dem 01.04.2020 nicht mehr möglich (z.B. Sicherheitsingenieurin/Sicherheitsingenieur, Datenschutzbeauftragte/Datenschutzbeauftragter oder bei Fortbildungen zur Ladungssicherung, Betriebsratsseminare).

Es werden auch neue Formen der Weiterbildung wie z. B. onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Webbinare) und E-Learning gefördert.

Es werden innerbetriebliche Seminare (Inhouse-Seminare) im betrieblichen Zugang gefördert.

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mags.nrw/bildungsscheck
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